Personengruppe | Beitrag für Reisen bis 45 Tage |
---|---|
Einzelperson bis Alter 64 |
10,80 EUR jährlich |
Einzelperson ab Alter 65 |
46,80 EUR jährlich |
Familien mit Kindern unter 25 Jahre |
22,80 EUR jährlich |
Auslandskrankenversicherung
Die R+V Auslandsreise-Krankenversicherung mit 24-Stunden Notrufservice
Konditionen für die Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung für den Urlaub
Im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Oft bekommen Urlauber in diesen Ländern oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU nur einen Teil ihrer Kosten für Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte erstattet. Die Auslandskrankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen während einer Auslandsreise.
Ihre Vorteile mit der Auslandskrankeversicherung
- 100% für ambulante und stationäre Behandlungen1
- 100% für zahnärztliche Behandlung2
100% für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland3
Die Auslandskrankenversicherung können Sie auch als Kalenderjahrespolice (Versicherungsschutz für das laufende Kalenderjahr) sowie in Kombination mit einer Unfallversicherung abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Bankberater.
- Erstattet werden die Kosten für die ersten 45 Tage einer Auslandsreise u. a. für:
- ärztliche Behandlungen, auch bei Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Heilmittel (inkl. Chiropraktik und Osteopathie)
- ärztlich verordnete Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn sie während der Reise erstmals erforderlich werden, keine Sehhilfen und Hörgeräte - Erstattet werden die Kosten für die ersten 45 Tage einer Auslandsreise u. a. für:
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Zahnfüllungen
- Reparaturen von Zahnersatz - Erstattet wird während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport aus dem Ausland. Wenn es medizinisch notwendig ist, werden auch die Kosten für eine Begleitperson übernommen.