Vollmacht, Patientenverfügung, Testamentsvollstreckung, Nachlassbegleitung
Vermögen richtig vererben
Was Erblasser und Erben wissen müssen
Wer erbt das Elternhaus, wer hat Vollmachten im Pflegefall? Kinder und Enkel können zu Lebzeiten von Vermögen profitieren und steuerliche Vorteile u.a. durch Schenkungen erhalten, wenn Testament und Nachlass rechtzeitig geregelt werden. Thomas Freund, Berater Zukunftsplanung für Generationen, unterstützt unsere Kunden bei den sensiblen Themen rund um Vermögen und Nachlass – damit sich der letzte Wille richtig erfüllt. Im Interview gibt Herr Freund Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Erbrecht.
Herr Freund, ist eine testamentarische oder erbvertragliche Verfügung zwingend notwendig?
Nein, aber in den meisten Fällen wird eine individuelle Regelung gewünscht.
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Wird keine Regelung in einem Testament getroffen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt Ehegatte und Kinder erben gemeinsam. Allerdings entstehen oftmals streitanfällige Erbengemeinschaften, wenn keine entsprechenden Regelungen getroffen sind. Diese lassen sich durch ein Testament vermeiden.
Was müssen Erblasser und Erben wissen, um die Nachfolge zu Lebzeiten zu regeln?
Im Rahmen unserer Zukunftsplanung für Generationen klären wir, welche Ziele der Erblasser erreichen möchte. Dazu zählen die Fragen: Wer soll was bekommen? Auf welche Vermögensgegenstände kann ich heute schon verzichten und was wird beim Tod des ersten Erblassers auch nicht für die Liquidität oder Pflege des überlebenden Ehegatten benötigt. Ein weiterer Faktor sind die Wünsche und Vorstellungen der Erben. Wir klären ebenso, welche Vollmachten schon zu Lebzeiten benötigt werden, wer diese Vollmachten erhalten und was die Person regeln soll.
Wie können potenzielle Erben ihre Eltern und Anverwandten dabei unterstützen, einen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln?
Hier gilt es frühzeitig ein Gespräch mit unserer Zukunftsplanung für Generationen zu suchen und offen innerhalb der Familie zu kommunizieren.
Verhindert das Gesetz, dass ein Nachlass zerschlagen wird, wenn sich die Erben nicht einigen können?
Jeder Miterbe kann grundsätzlich die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Diese Auflösung oder Teilung nennt sich im Erbrecht Auseinandersetzung. Die Auseinandersetzung bezieht sich regelmäßig auf den gesamten Nachlass. Eine Auseinandersetzung über einen Teil des Nachlasses ist unzulässig.
Wer muss die Erbschaftssteuer in einer Erbengemeinschaft bezahlen und welche Freibeträge gibt es?
Eine Erbengemeinschaft erbt immer gemeinsam, wird aber nicht gemeinsam besteuert. Für die Ermittlung der Erbschaftssteuer wird zwar die gesamte Erbschaft herangezogen, steuerpflichtig ist aber der einzelne Erbe. Er versteuert seinen Anteil gemäß seiner individuellen Steuerklasse nach Abzug der persönlichen Freibeträge.
Wie unterstützt und begleitet die Zukunftsberatung für Generationen der Volksbank Überlingen ihre Mitglieder und Kunden?
Gemeinsam mit unseren Partnern, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern versuchen wir die Interessen innerhalb der Familie ausgewogen für einen nachhaltigen Familienfrieden zu berücksichtigen. Dabei ist es unser Anliegen, gesetzliche Regelungen und die Wünsche innerhalb der Familie zu vereinbaren. Das Lebenswerk ist einmalig, individuell und jeder Kunde kann zurecht stolz darauf sein. Wir unterstützen unsere Kunden und Mitglieder bei der erfolgreichen Übergabe an die nächste Generation.
Zukunfsplanung für Generationen
Die Zukunftsplanung für Generationen ist ein Gesamtkonzept, das viele Bereiche des Lebens berücksichtigt. Ziele und Wünsche, familiäre Situation, Liquiditäts-, Vermögens- und Vorsorgesituation sowie erbrechtliche und steuerliche Einflüsse. Wir unterstützen unseren Kunden bei der Vorsorge- und Notfallplanung für Erbe, Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Durch unsere umfassende Analyse in der Generationenberatung erhält der Kunde Sicherheit und Transparenz.
Einladung zu unseren Herbst-Vorträgen
Thema: "Wie vererbe ich richtig"
Vortrag in Markdorf
Volksbank, Hauptstr. 17, 88677 Markdorf
Dienstag, 23.11.2021 um 18.30 Uhr
Referent: Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund, Meersburg
Vortrag in Überlingen
Volksbank Espach, Lippertsreuter Str. 4, 88662 Überlingen
Donnerstag, 25.11.2021 um 18.30 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel, Überlingen
Anmeldung Herbst-Vorträge
Bitte denken Sie daran, dass eine Teilnahme an den Vorträgen nur mit 3G möglich ist. Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise und eine medizinische Maske mit. Vor Ort sind keine Testmöglichkeiten vorhanden.