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Abkündigung von Formatversionen im Zahlungsverkehr

Die Deutsche Kreditwirtschaft setzt auf standardisierte Schnittstellen wie FinTS und EBICS, um einen sicheren Datenaustausch im Zahlungsverkehr zu gewährleisten. Über das OnlineBanking oder das FinTS- und EBICS-Verfahren Ihrer Volksbank Überlingen können Sie Zahlungsaufträge übermitteln und Kontoumsätze abrufen. Moderne Datenformate sorgen dabei für eine reibungslose Verarbeitung, da veraltete Formate Fehler oder Verzögerungen verursachen können.

Information zur zeitlichen Verschiebung bei Formatänderungen

Die bisher für den 14. November 2026 vorgesehene verpflichtende Frist zur Umstellung der Adressdaten wurde bis auf Weiteres verlängert. Hintergrund ist, dass internationale Zahlungsverkehrsgremien kurzfristig entschieden haben, unter anderem die Migrationsfrist zur Umsetzung neuer Zahlungsnachrichten nach ISO 20022 zu verlängern. Das betrifft zum Beispiel die verpflichtende Nutzung von strukturierten Adressdaten sowie die geplante Abkündigung der Altformate aus den Bereichen SEPA-Zahlungsverkehr, Auslandsüberweisungen (DTAZV-Format) und Euro-Eilüberweisungen.

Ein neues Enddatum steht noch nicht fest. Abschließende Regelungen werden derzeit geprüft. Wir informieren Sie an dieser Stelle über neue Entwicklungen.

Sie sollten Ihre Umstellung jedoch wie geplant fortführen und weiterhin möglichst bis Anfang November 2026 abschließen. Einzelne Länder werden strukturierte Adressdaten zukünftig ab dem ursprünglichen Stichtag im November 2026 fordern und daher Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressdaten ablehnen.

Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr

Es besteht für Unternehmen weiterhin Handlungsbedarf bei der Umstellung auf die aktuellen Zahlungsnachrichten nach ISO 20022, zum Beispiel zur Nutzung „strukturierter Adressdaten”.

Änderungen bei Adressdaten im SEPA-Zahlungsverkehr

Die Voraussetzungen, unter denen die Pflicht zur Übermittlung von Adressdaten bei SEPA-Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) greift, bleiben unverändert. Neu ist die Anforderung an das Format: vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert (hybrid) statt bisher unstrukturiert.

  • Empfohlen: Die Bezogenenadresse beziehungsweise Debitor-Adresse sollte bei SEPA-Lastschriften außerhalb des EWR ab dem 1. Cent vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert angegeben werden.

    Wichtig:
     Generell wird die Angabe von (semi-)strukturierten Adressen empfohlen, da die nationalen Besonderheiten und Anforderungen von Banken außerhalb des EWR variieren können.

  • Pflicht: Die Debitor-Adresse muss bei SEPA-Lastschriften außerhalb des EWR ab 1.000 Euro vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert angegeben werden.
    Keine Pflicht bei SEPA-/Echtzeitüberweisungen außerhalb des EWR.

    Wichtig:
    Werden – wie heute oft üblich – dennoch freiwillig Adressdaten mitgeliefert, müssen diese zukünftig zwingend vollständig strukturiert oder semi-strukturiert sein. Unstrukturierte Adressdaten führen zur Ablehnung des Zahlungsauftrags.

Änderungen bei SEPA-Zahlungsaufträgen

Innerhalb des heute schon genutzten ISO-20022-Standards steht ein Versionsupdate an. Mehr Informationen dazu finden Sie auch bei der Deutschen Kreditwirtschaft. Das Update wurde verschoben und die Einreichung ist bis zu dem neuen, noch nicht definierten Stichtag ausnahmsweise auch in den bisher genutzten älteren XML-Formaten möglich.

Ab dem noch offenen Stichdatum werden bei Zahlungsaufträgen ausschließlich folgende XML-Formate entgegengenommen:

  • Bei SEPA-Überweisung, Euro-Eilüberweisung, Echtzeitüberweisung: pain.001.001.09
  • Bei SEPA-Basis- und Firmenkundenlastschrift: pain.008.001.08
  • Die zugehörige Statusrückmeldung (Status Report) erfolgt jeweils im Format pain.002.001.10 (Auftragsart HAC). Pain.002 ist die ISO-20022-XML-Nachricht „CustomerPaymentStatusReport”, mit der die Bank Ihnen den Status eines zuvor eingereichten Zahlungsauftrags zurückmeldet.

Abkündigung des DTAZV-Formats

Für elektronische Einreichungen von Auslandszahlungen wurde von der Deutsche Kreditwirtschaft (DK) folgendes Kundenformat festgelegt: pain.001.001.09 XAZV. Die Definition des Formats erfolgte auf Basis des ISO 20022-XML- Standards. Damit nutzen der Auslandszahlungs- und SEPA-Zahlungsverkehr künftig denselben Standard als Grundlage. 

Das neue Format bietet diverse Vorteile im Vergleich zum DTAZV-Format, wie zum Beispiel einen effizienteren Nachrichtenaustausch, mehr Transparenz und eine höhere Datenqualität. Es basiert auf einer einheitlichen Struktur und ermöglicht, umfangreichere Zahlungsdaten sowie strukturierte Adressdaten auch bei internationalen Zahlungsaufträgen zu übertragen. 

Während der Übergangszeit bis zur Abschaltung des alten Formats im November 2026 können beide Formate (DTAZV und pain.001.001.09 XAZV) zur Einreichung von Auslandszahlungen entgegengenommen und verarbeitet werden.

Checkliste: In vier Schritten zur Umstellung auf ISO 20022

  1. Analysieren und planen: Identifizieren Sie die Systeme, die noch DTAZV-Dateien, ältere SEPA-Dateiversionen oder vollständig unstrukturierte Adressdaten erzeugen oder verarbeiten und daher umgestellt werden müssen. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre Schnittstellen und Freigabeprozesse. Prüfen Sie terminierte Aufträge und VEU-Aufträge, deren Ausführung oder vollständige Freigabe erst nach dem Stichtag vorgesehen ist. Erstellen Sie einen Zeitplan, mit dem Sie die Umstellung abschließen.
  2. Software aktualisieren: Kontaktieren Sie bei Bedarf die Anbieter Ihrer Banking-Software bzw. ERP-Systeme. Klären Sie, ab wann die notwendigen Updates zur Verfügung stehen, und planen Sie Zeit für Installation und Konfiguration ein.
  3. Adress- und Stammdaten prüfen und anreichern: Prüfen und vervollständigen Sie Ihre Stammdaten. Stellen Sie sicher, dass Sie die Adressen Ihrer internationalen Zahlungspartner strukturiert erfassen. Bereiten Sie sich in jedem Fall darauf vor, ergänzend zum Namen des Geschäftspartners mindestens auch die Pflichtfelder „Stadt“ und „Land“ anzugeben.
  4. Testen und umstellen: Planen Sie eine Testphase für die neuen Zahlungsdateien ein. Stimmen Sie mit Ihrem Systemanbieter die Umstellung rechtzeitig bis zum Ende der Frist am 14. November 2026 ab. 

Haben Sie noch Fragen?

Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater bei der Volksbank Überlingen.

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FAQ zur ISO 20022

Was ist XML und warum ist es für die ISO-20022-Migration wichtig?

XML (Extensible Markup Language) ist eine Sprache, die Daten hierarchisch strukturiert. Sie speichert Daten in einem Format, das Menschen lesen und Maschinen verarbeiten können. Die ISO-20022-Formate basieren auf diesem XML-Schema. Das macht sie flexibel, erweiterbar und in verschiedenen Systemen automatisiert verarbeitbar.

Muss ich meine ERP-Anwendung oder Banking-Software anpassen?

Sprechen Sie kurzfristig mit Ihrem Systemanbieter über dessen Zeitplan oder informieren Sie sich auf den üblichen Wegen über die SEPA-Format-Updates. Für die vollständige ISO-20022-Implementierung im Auslandszahlungsverkehr und die Bereitstellung von strukturierten Adressdaten benötigen Sie je nach Systemlandschaft aufwändigere Umstellungen für Zahlungs- und Übertragungssysteme.

Wo finde ich Detailinformationen zum neuen Format?

Die Deutsche Kreditwirtschaft informiert über die jeweils aktuellen Datenformate.

Ab wann kann ich auf das pain.001-Format im Auslandszahlungsverkehr umstellen?

Das pain.001-Format zur Einreichung via EBICS wird von uns bereits unterstützt. Sie können mit der Umstellung ab sofort starten. Wir empfehlen, dass Sie ausreichend Zeit für Tests einplanen.

Was passiert, wenn ich meine Systeme nicht rechtzeitig auf die neuen SEPA-Formate umstelle?

Nach der Cut-off-Zeit am noch offenen Stichtag kann es zu zeitlich verzögerten Abweisungen kommen. Das gilt auch für bereits terminierte Zahlungen. Schließen Sie daher die Systemumstellung rechtzeitig davor ab, um Zahlungsverzögerungen oder -abweisungen zu vermeiden.

Sind auch die elektronischen Kontoinformationsformate wie Kontoauszüge von einer Umstellung betroffen?

Die Umstellung der MT-Nachrichtenformate auf die camt-Formate (camt.052 für Vormerkposten, camt.053 für Umsatzinformationen und camt.054 für Sammeldateien) ist bereits zum November 2025 bei allen Firmenkundinnen und -kunden umgesetzt worden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: wenn Sie die MT940-Umsatzinformationen nicht gemäß dem Standard der Deutschen Kreditwirtschaft, sondern gemäß dem Swift-Standard senden oder empfangen, gilt eine verlängerte Frist bis November 2028.

  • Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026.
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