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Frau und Mann mit Helmen und Sicherheitswesten in einer Lagerhalle

Betriebsvermögen investieren

Mit Investmentfonds können Sie Ihr Betriebsvermögen passend zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens mit Chancen auf einen Mehrwert anlegen. Möchten Sie einmalig investieren oder regelmäßig einzahlen? Entscheiden Sie sich für eine kurz-, mittel- oder langfristige Kapitalanlage? Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie, die genau zu Ihrem Unternehmen passt. Informieren Sie sich hier über unser Angebot und lassen Sie sich dann individuell beraten.

Betriebsvermögen flexibel investieren

Fonds bieten zahlreiche Chancen für eine individuelle Anlage Ihrer freien Liquidität.

Wachstumschancen nutzen

Verwenden Sie freies Betriebsvermögen, um damit langfristig Chancen auf Zusatzerträge zu erzielen.

Professionelles Portfoliomanagement

Die Expertinnen und Experten von Union Investment steuern Investmentfonds aktiv.

Illustration der ganzheitlichen Vermögensplanung, dargestellt als ein vernetztes System mit allen Aspekten Ihres Vermögens

Ganzheitliche Vermögensplanung

Grundlage unseres Private Bankings ist die ganzheitliche Vermögensplanung, denn es geht um mehr als Ihr Vermögen. Unsere Vermögensplanung gibt Orientierung, Handlungsoptionen und Empfehlungen für Ihre Ziele. Dabei analysieren wir auch mögliche Risikoszenarien und berücksichtigen diese in der Planung. Wir verstehen genossenschaftliches Private Banking daher als ein vernetztes System, bei dem alle Aspekte betrachtet werden: von Liquiditätsströmen und Vermögen über Immobilien und Vorsorge bis hin zu Unternehmensbeteiligungen.

Jetzt Termin vereinbaren

Liquiditätsstrukturierung

Zukunftsplanung für Ihr Betriebsvermögen

Frau im Büro mit einer Mappe in der Hand

Mit der FirmenkundenInvest Liquiditätsstrukturierung bieten wir einen neuen Blick auf Ihre Liquidität. Gemeinsam identifizieren wir den Anlagebetrag, der Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht. Diese freien Liquiditätsteile können für Ihr Unternehmen arbeiten. Es ist Ihr Anpacken, dass das Unternehmen voranbringt – und Ihre Entscheidung, mehr mit dem Geld zu machen.

Freie Liquidität nutzen

Liquide Mittel, die auch mittel- bis langfristig nicht für das operative Geschäft benötigt werden, sind sogenannter Bodensatz. Dieser Teil Ihrer Liquidität kann am Kapitalmarkt für das Unternehmen arbeiten.

Renditechancen sichern

Werden Sie jetzt aktiv. Ein hoher Bodensatz belastet die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, denn er könnte mehr leisten und für Ihr Unternehmen arbeiten. Wir bieten Ihnen Fondslösungen mit Chancen auf Mehrertrag.

Beraten lassen

Arbeiten Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater und der FirmenkundenInvest Liquiditätsstrukturierung anschaulich und plausibel den Bodensatz heraus und machen Sie mehr daraus. Wir beraten Sie gerne.

Liquide Mittel strategisch betrachten

Liquiditätsbodensatz identifizieren

Infografik: Die Idee des Bodensatzes bei den Firmenkunden-Fonds: Geplante und ungeplante Liquidität im zeitlichen Verlauf

In der Grafik sehen Sie die zwei Bereiche Ihres Betriebsvermögens. Oben steht die verplante Liquidität, die zum Beispiel für Gehälter benötigt wird. Im unteren Bereich dagegen ruht Ihr Geld ungenutzt als Bodensatz.

Einen Teil der Liquidität benötigen Sie als Sicherheitspolster, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb sicherzustellen. In vielen Fällen wird aber nur ein Bruchteil davon tatsächlich für Unvorhergesehenes benötigt. Die verbleibende Reserve kann mehr für Ihr Unternehmen leisten.

Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen dabei. Mit unserem Partner Union Investment bieten wir Lösungen, mit denen Sie den Bodensatz für Ihr Unternehmen arbeiten lassen und damit freie liquide Mittel zum Baustein Ihrer Zukunftsstrategie machen.

Fondsvermögensverwaltung

Lassen Sie freies Betriebsvermögen für Ihr Unternehmen arbeiten

Ihr voller Einsatz bringt das Unternehmen voran. Machen Sie mehr aus Ihrem Liquiditätsüberschuss und lassen Sie ihn am Kapitalmarkt arbeiten – mit der FirmenkundenInvest Vermögensverwaltung, einer professionellen Fondsvermögensverwaltung speziell für betriebliche Anlegerinnen und Anleger.

Portrait eines älteren Herrn mit grauem Bart

Auf Ihr Unternehmen zugeschnitten

Gemeinsam entwickeln wir im Rahmen der Anlagestrategie eine Lösung, die auf Ihr Unternehmen, dessen Risikotragfähigkeit und den Anlagehorizont zugeschnitten ist. Dies erfolgt besonders anschaulich anhand einer Fragestrecke.

Mehr Zeit für Ihr Unternehmen

Sie entscheiden nur einmal. Die Expertinnen und Experten unseres Partners Union Investment setzen die Vermögensverwaltung mit verschiedenen Investmentfonds um und übernehmen Anlageentscheidungen, wenn es das Marktumfeld erfordert.

Mehr aus ungenutzter Liquidität machen

Gemeinsam mit Ihnen finden wir Ihre persönliche Anlagestrategie

Infografik: Die Risikofähigkeit bestimmt die Größe der Satelliten bei den Firmenkunden-Fonds

Die Anlagestrategie setzt sich grundsätzlich aus einem Kern und sogenannten Satelliten zusammen. Den Kern bildet ein Multi-Asset-Fonds, der die Marktmeinung von Union Investment über viele Anlageklassen hinweg abbildet.

Die Größe der Satelliten hängt von der Risikotragfähigkeit Ihres Unternehmens ab. Je größer zum Beispiel der Aktiensatellit, desto höher sind die Renditechancen, aber desto größer sind auch die möglichen Risiken der Anlage.

Ob defensiv, ausgewogen oder chancenorientiert – Sie wählen die Strategie, die zu Ihrem Unternehmen passt.

Gut zu wissen

Die Fondsvermögensverwaltung ist eine mittel- bis langfristige Geldanlage, doch Sie können jederzeit Geld entnehmen.

Auch Käufe in Raten sind möglich – jeder Ratenbetrag wird passend auf die Fonds innerhalb des Portfolios aufgeteilt.

Betriebsvermögen optimieren

Für Kapitalgesellschaften

Bei einer AG, GmbH oder eG fällt keine Kapitalertragssteuer für Wertpapierveräußerungsgewinne, ausländische Dividenden und Erträge aus Termingeschäften an. Dies gilt auch für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, die für die Körperschaftsbesteuerung optiert haben.

Dividendenerträge aus Aktien
  • Bei einer Beteiligungsquote von mindestens 10 Prozent ist die Bruttodividende zu 95 Prozent steuerfrei, bei niedrigerer Beteiligungsquote steuerpflichtig. Unabhängig hiervon wird bei inländischen Dividenden ein Steuereinbehalt von 25 Prozent auf die Bruttodividende vorgenommen. Dieser Steuerabzug wird auf die festzusetzende Körperschaftsteuer angerechnet beziehungsweise erstattet. Für ausländische Dividendenerträge sind GmbH, AG und eG generell vom Steuerabzug befreit.

Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus Aktienfonds
  • Bei Körperschaften gilt im Steuerabzugsverfahren eine Teilfreistellung von 30 Prozent. In der Veranlagung gilt eine Teilfreistellung von 80 Prozent.

Veräußerungsgewinne aus Aktienbeteiligungen und Anteilen an Aktienfonds
  • Diese unterliegen nicht dem Steuerabzug. Veräußerungsverluste werden steuerlich neutral behandelt.

Zinserträge
  • Zinsen aus Sparguthaben, Termin- und Festgeld unterliegen in voller Höhe dem Steuerabzug. Gleiches gilt für laufende Zinsen aus Coupon-Anleihen. Eine Besonderheit besteht bei Zinsen aus abgezinsten Sparprodukten oder Anleihen. Da die Zinsen Bestandteil des Einlösungs- oder Veräußerungsvorgangs sind, wirkt sich in diesen Fällen auch die Befreiung betrieblicher Anleger vom Steuerabzug aus. Dies gilt auch für vor Fälligkeit veräußerte Stückzinspapiere.

Erträge aus Immobilien
  • Diese Erträge stellen normal steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Bei ausländischen Erträgen ergeben sich Besonderheiten nach den Doppelbesteuerungsabkommen.

Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus Anteilen an Immobilienfonds
  • Bei Anlageschwerpunkt Inland gilt eine Teilfreistellung von 60 Prozent, bei Anlageschwerpunkt Ausland gilt eine Teilfreistellung von 80 Prozent.

Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Immobilienfonds
  • Diese unterliegen nicht dem Steuerabzug. Veräußerungsverluste werden beim Steuerabzug nicht berücksichtigt.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Wenn Sie bei Ihrem Unternehmen strikt zwischen betrieblichem und privatem Vermögen getrennt haben, können Sie den betrieblichen Teil Ihrer Veräußerungsgewinne, ausländischen Dividenden und Erträge aus Termingeschäften von der Kapitalertragssteuer freistellen lassen. Gleiches gilt bei Konten und Depots, die auf eine OHG oder KG eröffnet wurden.

Dividendenerträge aus Aktien
  • Für betriebliche Anleger gilt bei Dividendenausschüttungen das sogenannte Teileinkünfteverfahren. Danach sind bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften 60 Prozent der Bruttodividende steuerpflichtig. Grundsätzlich unterliegt die Bruttodividende der Kapitalertragsteuer.

    • Tipp: Bei ausländischen Dividendenerträgen besteht die Möglichkeit der Freistellungserklärung.
  • Freistellungserklärung herunterladen

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Veräußerungsgewinne aus Aktienbeteiligungen
  • Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden 60 Prozent der Gewinne und Verluste steuerlich berücksichtigt. Grundsätzlich unterliegen die Veräußerungsgewinne – ohne Berücksichtigung von Verlusten – der Kapitalertragssteuer.

    • Tipp: Es besteht die Möglichkeit der Freistellungserklärung.
  • Freistellungserklärung herunterladen

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Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus Aktienfonds
  • Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt im Steuerabzugsverfahren eine Teilfreistellung von 30 Prozent. In der Veranlagung gilt eine Teilfreistellung von 60 Prozent.

    • Tipp: Für Veräußerungsgewinne besteht die Möglichkeit der Freistellungserklärung.
  • Freistellungserklärung herunterladen

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Zinserträge
  • Zinsen aus Sparguthaben, Termin- und Festgeld stellen beim betrieblichen Anleger normale steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Sie unterliegen in voller Höhe dem Steuerabzug. Gleiches gilt für laufende Zinsen aus Coupon-Anleihen. Eine Besonderheit besteht bei Zinsen aus abgezinsten Sparprodukten oder Anleihen. Da die Zinsen Bestandteil des Einlösungs- oder Veräußerungsvorgangs sind, wirkt sich in diesen Fällen auch die Befreiung betrieblicher Anleger vom Steuerabzug aus. Dies gilt auch für vor Fälligkeit veräußerte Stückzinspapiere.

Erträge aus Immobilien
  • Diese Erträge stellen normal steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Bei ausländischen Erträgen ergeben sich Besonderheiten nach den Doppelbesteuerungsabkommen. In der Regel unterliegen die ausländischen Immobilienerträge daher nicht der Kapitalertragssteuer.

Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus Immobilienfonds
  • Bei Anlageschwerpunkt Inland gilt eine Teilfreistellung von 60 Prozent, bei Anlageschwerpunkt Ausland gilt eine Teilfreistellung von 80 Prozent.

    • Tipp: Für Veräußerungsgewinne besteht die Möglichkeit der Freistellungserklärung.
  • Freistellungserklärung herunterladen

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Die drei Freistellungfälle

Wir prüfen gern gemeinsam mit Ihnen, welcher Fall für Sie gilt, und unterstützen Sie, wenn Sie Ihr Unternehmen vom Steuerabzug freistellen lassen möchten.

  • Freistellung aufgrund der Rechtsform: Hierunter fallen insbesondere Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und eingetragene Genossenschaften (eG). Die Freistellung erfolgt allein aufgrund der Rechtsform. Bei optierten Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften erfolgt der Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Zuteilung einer Körperschaftsteuernummer durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
  • Freistellung bestimmter Körpereigenschaften und Personenvereinigungen: Hierunter fallen insbesondere sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts. Die Freistellung hängt in diesen Fällen von einer sogenannten Gruppenzugehörigkeitsbescheinigung ab. Diese wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und muss der Bank vorgelegt werden.
  • Freistellung betrieblicher Konten und Depots durch eine Erklärung: Hierunter fallen Personenunternehmen (insbesondere Einzelunternehmen, oHG, KG). Die Freistellung erfordert eine Erklärung gegenüber der Bank nach amtlichem Muster. Über diese Freistellungsfälle erfolgen zudem Kontrollmitteilungen gegenüber der Finanzverwaltung.

FAQ zur Abgeltungssteuer

Was ist die Vorabpauschale bei Investmentfonds?

Die Vorabpauschale stellt eine Art von Mindestbesteuerung nicht ausgeschütteter Fondserträge dar. Wenn die ausgeschütteten Erträge Ihrer Investmentfonds in einem Kalenderjahr den gesetzlich definierten Basisertrag unterschreiten, müssen Sie zu Beginn des Folgejahres auf die errechnete Vorabpauschale Kapitalertragsteuer zahlen. Die depotführende Bank zieht den Steuerbetrag automatisch von Ihrem Verrechnungskonto ein. Reicht Ihr Kontoguthaben nicht aus, erfolgt der Zugriff auf eine vereinbarte Kontokorrentlinie, wenn Sie dem nicht vorher widersprechen. Die Kontokorrentlinie ist die Höhe, bis zu der ein Konto überzogen werden darf. Die Summe eines Freistellungsauftrags und Ihre Verluste zieht die Bank von der Vorabpauschale ab.

Mehr Informationen zu den Anlagemöglichkeiten finden Sie auch im Steuerleitfaden für Firmenkundinnen und Firmenkunden.

Chance auf Zusatzerträge nutzen und beraten lassen

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir umfassende Anlagelösungen für Ihr Betriebsvermögen, die zu Ihrer Risikotragfähigkeit und Ihren Unternehmenszielen passen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Geschäftserwartungen und den Handlungsspielraum, den Sie als Firmenkundin oder Firmenkunde brauchen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Expertinnen und Experten.

Chancen und Risiken der Fondsvermögensverwaltung

Chancen
  • Sie müssen selbst keine Anlageentscheidungen treffen.
  • Sie profitieren vom Know-how erfahrener Kapitalmarktexpertinnen und -experten.
  • Die Anlageklassenaufteilung und die ausgewählten Fonds im Portfolio werden laufend überwacht und bei Bedarf angepasst.
  • Nachhaltige und ethischer Kriterien werden in der Anlagepolitik berücksichtigt.
Risiken
  • Die Vermögensverwalterin oder der Vermögensverwalter kann nach eigenem Ermessen Anlageentscheidungen für Ihre Investition treffen. Obwohl die Person verpflichtet ist, gemäß den vereinbarten Anlagerichtlinien und zu Ihrem Vorteil zu handeln, kann sie Fehlentscheidungen treffen.
  • Es besteht das Risiko, dass die Vermögensverwalterin oder der Vermögensverwalter den von Ihnen erteilten Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllt und dabei insbesondere die Anlagestrategie nicht wie vereinbart umsetzt.
  • Der Wert Ihrer Geldanlage kann fallen oder steigen und es kann zu Verlusten des eingesetzten Kapitals kommen. Das damit verbundene Risiko ist auf die angelegte Summe beschränkt.
  • Ihre individuelle Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellung kann von der Anlagepolitik abweichen.
Chancen der eingesetzten Fonds
  • Breite Risikostreuung und Auswahl von Einzelunternehmen und Anleihen durch erfahrene Kapitalmarktexpertinnen und -experten
  • Marktchancen durch Management-Entscheidungen
  • Teilnahme an den Ertragschancen internationaler Aktien-, Anleihe-, Rohstoff-, Währungs- und Geldmärkte
  • Chancen auf Wechselkursgewinne
  • Teilnahme an der Wertentwicklung der investierten Zielfonds
  • Teilnahme an den Wachstumschancen der Schwellen- beziehungsweise Entwicklungsländer
  • Durch die Investition in hochverzinsliche Wertpapiere tendenziell höhere Verzinsung als bei einer Anlage in Anleihen mit bester Qualität
  • Das in die Fonds investierte Anlagevermögen geht im Fall der Insolvenz der Investmentgesellschaft oder der Verwahrstelle der Fonds oder der depotführenden Stelle nicht in die Insolvenzmasse ein, sondern bleibt ungeschmälert erhalten.
Risiken der eingesetzten Fonds
  • Marktbedingte Kurs- und Ertragsschwankungen sowie Bonitätsrisiko einzelner Emittenten oder Vertragspartner
  • Wechselkursschwankungen
  • Erhöhte Kursschwankungen und Verlust- und Ausfallrisiken bei Anlagen in Schwellen- beziehungsweise Entwicklungsländern
  • Erhöhte Kursschwankungen und Ausfallpotenziale bei hochverzinslichen Wertpapieren
  • Risiken bei der Investition in Zielfonds, zum Beispiel eingeschränkte Handelbarkeit
  • Aufgrund des Einsatzes von Finanzinstrumenten und/oder bestimmter Techniken kann sich ein eingesetzter Fonds marktgegenläufig verhalten
  • Erhöhte Kursschwankungen aufgrund der Zusammensetzung der Fonds

Rechtliche Hinweise zu Einzelfonds

Dies ist Marketing. Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen keine Handlungsempfehlung dar und können eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Ausführliche produktspezifische Informationen, insbesondere zu den Anlagezielen, den Anlagegrundsätzen / der Anlagestrategie, zu Chancen und Risiken sowie Erläuterungen zum Risikoprofil der Fonds und zu nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten, entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Vertragsbedingungen, den Basisinformationsblättern sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über Ihre Volksbank Überlingen erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds.

Wichtige Hinweise zur Fondsvermögensverwaltung

Allein maßgebliche Rechtsgrundlage für die Vermögensverwaltung in der FirmenkundenInvest Vermögensverwaltungslösung (VVL) ist die Rahmenvereinbarung FirmenkundenInvest VVL der Volksbank Überlingen, die Sie jederzeit kostenlos in deutscher Sprache auf der Website der Volksbank Überlingen einsehen können. Dieser können Sie auch dienstleistungsspezifische Informationen entnehmen. Die Eröffnung eines UnionDepots ist erforderlich. Rechtsgrundlage für UnionDepot sind die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zusatzvereinbarungen und Sonderbedingungen der Union Investment Service Bank AG, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG erhalten. Dieses Marketingmaterial stellt weder eine Handlungsempfehlung noch eine Anlageberatung durch die Volksbank Überlingen dar. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 11. Dezember 2023, soweit nicht anders angegeben.

Die Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Umgang mit Investitionsentscheidungen können Sie hier einsehen.

Volksbank Überlingen

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