a) Die Teilnahme am VR-SommerGewinnSpiel erfolgt über die soziale Plattform Instagram und muss bis zum im Instagram-Beitrag angegebenen Teilnahmeschluss eingegangen sein. Spätere Anmeldungen werden bei der Gewinnermittlung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist.
b) Mit der Teilnahme an diesem VR-SommerGewinnSpiel stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diesen Teilnahmebedingungen zu.
c) Die Volksbank Überlingen behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen zu ändern. Die jeweils gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen ist unter https://vr-gewinnsparen.genolive.de/teilnahmebedingungen1 abrufbar.
d) Die genaue Teilnahmemechanik und der Teilnahmezeitraum werden im VR-SommerGewinnSpiel-Beitrag der Volksbank Überlingen auf Instagram beschrieben.
e) Zu gewinnen gibt es folgende Hauptpreise: 1 x 5.000 Euro TRAUMREISE-Gutschein, 10 x 1.000 Euro Reise-Gutschein, 50 x 100 Euro Europapark-Gutschein. Die Gutscheine sind drei Jahre gültig.
f) Teilnahme- und gewinnberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Es kann immer nur eine Einzelperson teilnehmen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen.
g) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte der Volksbanken Raiffeisenbanken sowie deren Verbund-Ansprechpartnerinnen und -partner.
h) Die Volksbank Überlingen behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, z.B. bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei auf Tatsachen gegründeten Verdacht der Manipulation des Gewinnspiels von der Teilnahme sowie vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, das Gewinnspiel zu manipulieren, etwa durch Störung des Ablaufs oder durch Belästigung/Bedrohung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor oder ergibt sich nachträglich, dass diese Voraussetzungen vorgelegen haben, so ist die Volksbank Überlingen auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern.