Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden.
1. Wie kann man gewinnen?
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über einen Kommentar unter dem Gewinnspiel-Post, das Liken des Posts und das Liken der Volksbank Überlingen Facebookseite. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig von einer Kundenbeziehung. Eine Geschäftsbeziehung mit dem Veranstalter erhöht die Gewinnchance nicht. Postalische Zusendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
2. Über welchen Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?
Der genaue Zeitraum ist dem jeweiligen Post zu entnehmen.
3. Wer kann mitmachen?
Die Teilnahme ist kostenlos und für jede natürliche Person, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter, Angehörige und Vertriebspartner der Volksbank Überlingen.
4. Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern
berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Bitte nehmen Sie nur einmal pro Gewinnspielfrage teil. Mehrfachteilnahmen erhöhen nicht die Gewinnchance, denn sie werden gefiltert und von der Ziehung gesperrt.
5. Wie werden die Gewinner ermittelt?
Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
6. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt über eine Erwähnung per Kommentar unter dem Gewinnspiel-Post.
7. Wie erhalte ich meinen Gewinn?
Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner aufgefordert, dem Veranstalter seinen korrekten Namen, Adresse und Email-Adresse mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Gewinne können nach Absprache in einer unserer Filialen gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses abgeholt werden.
8. Was passiert, wenn ich mich nach Gewinnbenachrichtigung nicht melde?
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Gewinnbenachrichtigung beim
Veranstalter melden, verfällt der Gewinn. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Gewinner falsche Kontaktdaten mitteilt und die Übersendung oder Übergabe des Gewinns deshalb nicht möglich ist.
9. Vorbehaltsklausel
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird allerdings nur Gebraucht gemacht, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hardund/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
10. Datenschutzbestimmungen
Der Veranstalter speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Nach Ablauf des Gewinnspiels werden alle Angaben gelöscht. Datenschutz
11.Veranstalter des Wettbewerbs
Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Veranstalter, Organisator und Empfänger ist nicht Facebook sondern:
Volksbank Überlingen
Landungsplatz 11
88662 Überlingen
Telefon: 07551-930-0
Email: mail@volksbank-ueberlingen.de.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind direkt an die Volksbank Überlingen und nicht an Facebook/Instagram zu richten.
12. Sonstiges: Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.